Verwahrung und Schutz persönlicher Daten

Es gibt Weniges das so wichtig und heikel ist wie persönliche Informationen. Gerade deswegen sind sie auch so ein begehrtes Gut. Um die wirksamste Werbestrategie zu entwickeln geben vor allem große Unternehmen Unsummen für aufwändige Marktanalysen aus. Es geht darum, den Geschmack einer möglichst breiten Masse zu treffen, die optimale Zahl an Personen anzusprechen. Um das zu erreichen, müssen solche Analysen aber ausgewertet werden, was selbstverständlich erst möglich, sobald diese Daten zugänglich sind. Natürlich alles anonym und ganz seriös. Daher steht besonders wenn es um Datenerfassung geht der Schutz persönlicher Informationen an erster Stelle, zumindest sollte dem so sein. Viele Unternehmen vertrauen ihre Originaldokumente, wie handschriftliche Aufzeichnungen, Audiodateien, Disketten und so weiter, speziellen Dienstleistungsbetrieben an, von denen diese Datensätze digitalisiert und teilweise auch aufbewahrt werden. Eine vertrauensvolle Aufgabe in Anbetracht des wertvollen Guts, allerdings gibt es gerade für den Umgang mit Daten eine Unzahl an rechtlichen Bestimmungen.

Datenschutz

Auf Bundesebene ist innerhalb der Europäischen Union geregelt, wie mit so genannten personenbezogenen Daten verfahren werden darf, also ob und unter welchen Bedingungen ihre Weitergabe und Speicherung zulässig ist. Konkret sind das Angaben wie Name, Adresse oder Geburtsdatum. Oft geschieht das Preisgeben solcher Informationen auch vollkommen unbewusst: in den meisten Portemonnaies finden sich diverse Mitgliedskarten bei dieser Supermarktkette und jener Videothek. Daran an sich ist ja auch nichts verkehrt, immerhin erhält mancher zum Geburtstag Prozente bei seinem Lieblingsbaumarkt oder eine duftende Karte von der Parfumerie um die Ecke, aber hin und wieder überkommt einen doch die Verwunderung und man fragt sich: woher bitte wissen die das? Jedenfalls dürfen Daten aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen, wie Adress- oder Branchenverzeichnissen verwendet werden. In einem gewissen Rahmen ist auch die Weitergabe von Informationen an Dritte erlaubt, wobei ersichtlich sein muss, von wem sie ursprünglich erhoben wurden. Sehr beruhigend ist die Vorstellung, dass staatliche Kontrollbehörden die Einhaltung dieser Gesetze überprüfen, aber der Eindruck vom viel besagten „gläsernen Mensch“ lässt sich manchmal nicht ganz abschütteln. In Panik zu verfallen und in freundschaftlicher runde auf die Frage nach dem Namen mit einem Schreikrampf zu reagieren ist aber definitiv nicht angemessen. Trotzdem, man weiß ja nie…